ALPHA EDV – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
INHALT ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:
- Artikel 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Artikel 2: Begriffsbestimmungen
- Artikel 3: Geltungsbereich
- Artikel 4: Aufträge, Bereitstellung von Dienstleistungen; Vertragslaufzeit
- Artikel 5: Abrechnung und Zahlung
- Artikel 6: Vertragsverletzung und vorzeitige Vertragsbeendigung
- Artikel 7: Haftung und Service Level Agreements
- Artikel 8: Höhere Gewalt
- Artikel 9: Umzug, Räumung der Kundeneinrichtungen
- Artikel 10: Versicherungen
- Artikel 11: Abtretung und Weiterveräußerung
- Artikel 12: Verbundene Unternehmen
- Artikel 13: Mitteilungen
- Artikel 14: Anwendbare Bestimmungen
- Artikel 15: Datenschutz
- Artikel 16: Eigentumsrechte und Werbung
- Artikel 17: Rangfolge
- Artikel 18: Geltendes Recht; Ergänzungen
- Artikel 19: Salvatorische Klausel
ARTIKEL 2: BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
„verbundenes Unternehmen“ ist eine Einheit, einschließlich aber nicht begrenzt auf ihre leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Auftragnehmer, die jetzt oder in Zukunft direkt oder indirekt eine Partei des Service-Vertrags kontrollieren oder von dieser kontrolliert werden.
„Kontrolle“ bedeutet hier das Recht oder die Macht, eine Person oder ein Unternehmen, sein Management und/oder seinen Vorstand, die Unternehmenspolitik oder die Unternehmensrichtlinien direkt oder indirekt zu lenken oder zu bestimmen.
„Anspruch“ bedeutet alle Ansprüche, Verluste, Verbindlichkeiten, Schäden, Klagen, Kosten, Urteile und Schiedssprüche, unabhängig, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder sonstigem Recht.
„Kunde“ ist eine Person, GmbH, AG, Stiftung, Regierungsorganisation, Nicht-Regierungsorganisation, eingetragene oder nicht eingetragene Organisation oder andere Einheit jeglicher Art.
„verteidigen“ oder „Verteidigung“ beinhaltet die Verpflichtung zur Zahlung von Anwaltskosten, Gerichtskosten, Sachverständigenhonoraren und anderen Kosten in akzeptabler Höhe, die als Folge der Verteidigung gegen einen Anspruch, der sich aus dem Service-Vertrag ergibt, entstehen.
„Vertragsparteien“ sind alpha EDV und der Kunde, und jeder für sich ist eine „Partei“.
„alpha EDV“ bedeutet alpha EDV, mit ihr verbundene Unternehmen, ihre Gesellschafter, Geschäftsführer, Inhaber, Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter.
„Dritter“ oder „Dritte“ ist jede weitere Person, die nicht alpha EDV oder Kunde ist.
ARTIKEL 3: GELTUNGSBEREICH
Alle Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren von alpha EDV werden ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Der Kunde akzeptiert diese Bedingungen durch Auftragserteilung oder durch Annahme der zur Verfügung gestellten Dienstleistungen und Waren. Eine Vereinbarung über die Bereitstellung bestimmter Dienstleistungen oder Waren (Service-Vertrag) kommt erst mit einer Gegenzeichnung des Kundenauftrags durch alpha EDV, durch eine separate schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Bereitstellung der gewünschten Waren oder Dienstleistung zustande.
Der Service-Vertrag umfasst den bestätigten Kundenauftrag, die anwendbaren Service Level Agreements und Produktbeschreibungen, sowie diese AGB.
Die Anwendbarkeit eventueller abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, selbst wenn alpha EDV Dienstleistungen oder Waren liefert und solchen nicht ausdrücklich widerspricht.
ARTIKEL 4: AUFTRÄGE, BEREITSTELLUNG VON DIENSTLEISTUNGEN; VERTRAGSLAUFZEIT
4.1 ERTEILUNG UND ANNAHME VON AUFTRÄGEN; VERTRAGSLAUFZEIT
Der Kunde kann Dienstleistungen in der von alpha EDV vorgesehenen Form („Auftragsformular“) anfragen.
Die vorgesehene Laufzeit („Service-Laufzeit“) ergibt sich aus dem jeweiligen Kundenauftrag.
alpha EDV bestätigt dem Kunden den Auftrag durch Gegenzeichnung des Auftragsformulars, schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung und/oder Angabe des Bereitstellungstermins („vereinbarter Bereitstellungstermin“) oder durch Bereitstellung der angefragten Dienstleistung.
alpha EDV kann jedoch den vereinbarten Bereitstellungstermin durch schriftliche Mitteilung an den Kunden verschieben, wenn absehbar ist, dass die gewünschten Dienstleistungen aufgrund von Umständen außerhalb einer möglichen Einflussnahme von alpha EDV, nicht zum vereinbarten Termin bereitgestellt werden können.
Vom Kunden gewünschte Serviceverlängerungen werden durch die fortgesetzte Bereitstellung der Dienstleistungen bestätigt. Im Falle von Auftragsergänzungen oder -änderungen hat der Kunde alpha EDV die dann aktuell geltenden Entgelte für die betreffenden Dienstleistungen zu zahlen.
4.2 KREDIT UND SICHERHEITSLEISTUNG
Die Bereitstellung von Dienstleistungen ist bonitätsabhängig; der Kunde wird alpha EDV dazu die erbetenen Informationen zur Verfügung stellen. alpha EDV behält sich vor, die erstmalige wie auch zukünftige Bereitstellung von Dienstleistungen zur Absicherung vor einem möglichen Zahlungsausfall des Kunden oder nachteiliger Veränderung dessen Finanzlage, von der Hinterlegung einer Kaution abhängig zu machen. Die Kaution in Höhe von maximal zwei (2) geschätzten Monatsentgelten ist auf schriftliches Verlangen von alpha EDV unverzüglich zu hinterlegen. Bei Beendigung der Service-Leistungen wird die Kaution dem Kundenkonto gutgeschrieben und ein ggfs. positiver Saldo erstattet.
4.3 ALPHA EDV EINRICHTUNGEN
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von alpha EDV, darf der Kunde weder selber noch durch Dritte an den von alpha EDV zur Erbringung ihrer Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Einrichtungen (einschließlich Endgeräte und anderer Geräte, Leitungen, Glasfaserkabel, optoelektronische Bauteile, Leitungen, Anschlüsse, Router, Switches, Channel-Service-Einheiten u.a.). irgendwelche Veränderungen vornehmen, sie weder neu anordnen, trennen, oder entfernen noch versuchen sie zu reparieren. Sämtliche Einrichtungen der alpha EDV dürfen ausschließlich für die von ihr vorgesehenen Zwecke verwendet werden.
4.4 VOM KUNDEN BEREITGESTELLTE EINRICHTUNGEN
Sofern der Service-Vertrag mit dem Kunden nichts anderes bestimmt, wird alpha EDV auf die Einrichtungen des Kunden nicht zugreifen und diese weder installieren, nutzen, warten, reparieren noch upgraden, es sei denn, alpha EDV wurde hierzu vom Kunden ausdrücklich oder implizit durch einen Remote Hands Auftrag autorisiert. alpha EDV übernimmt für die vom Kunden bereit gestellten Einrichtungen, im Zusammenhang mit ihren Dienstleistungen, keinerlei Verantwortung oder Haftung für Konfiguration, Gebrauch, Leistung, Wartung oder sonstige Produkteigenschaften und Erfordernisse, die für die Inanspruchnahme der Serviceleistungen von alpha EDV notwendig sind. Dies gilt auch dann, wenn alpha EDV auf Wunsch des Kunden, die von diesem bereit gestellten Einrichtungen installiert.
4.5 WARTUNGSARBEITEN UND ZUGANG VOR ORT
Planmäßige Wartung kann in der Regel ohne Leistungsunterbrechungen durchgeführt werden. Falls diese jedoch eine Unterbrechung der Leistung erfordern sollte, wird Alpha EDV den Kunden mindestens zwei (2) Kalendertage im Voraus schriftlich informieren und alle wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen unternehmen, um solche Wartungsarbeiten in der Zeit zwischen Mitternacht und 6.00 Uhr Ortszeit durchzuführen. Wenn der Kunde lokale Zugriffsdienste von Dritten erhalten hat, muss er alpha EDV eine schriftliche Einwilligung solcher Dritter, sowie Aufzeichnungen zu Aufbau und Anordnung von Schaltkreisen vorlegen, um mögliche Querverbindungen zum alpha EDV Service (bereitgestellt durch alpha EDV und den allgemeinen Leistungsentgelten unterliegend) herstellen zu können. Des Weiteren hat der Kunde Schaltkreisanpassungen hinzunehmen, wenn verbundene Dienste unterbrochen werden. Der Kunde hat alpha EDV ferner eine schriftliche Genehmigung des Drittanbieters zur Abschaltung vorzulegen und alpha EDV grundsätzlich bei der Durchführung von Wartungsarbeiten zu unterstützen. Arbeiten anderer an das alpha EDV-Netzwerk angeschlossener Anbieter sowie kommerzieller Internet-Austausch werden dem Kunden nicht bekannt gegeben. Dringende Wartungsarbeiten werden dem Kunden möglicherweise nicht vor ihrem Beginn angekündigt, eine Bekanntgabe erfolgt in diesem Fall jedoch so bald wie möglich. Ausfallzeiten aufgrund von geplanten Wartungsarbeiten werden bei der Ermittlung der Service Verfügbarkeit nicht berücksichtigt.
4.6 LEISTUNGSANPASSUNGEN
alpha EDV behält sich das Recht vor, in angemessenem Rahmen die Konfiguration oder Spezifikationen der bereitgestellten Dienste, Ausrüstung oder Einrichtungen zu verändern, sofern dies aufgrund technischer oder wirtschaftlicher Entwicklung, gesetzlicher Regelung oder zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen von alpha EDV erforderlich ist, und die Leistungsanpassung keine Veränderung der wesentlichen charakteristischen Merkmale der angebotenen Dienstleistung zur Folge hat. Alpha EDV wird jedoch, ausgenommen von den Fällen, in denen eine vorherige schriftliche Mitteilung nicht möglich ist, alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um den Kunden so früh wie möglich über solche Änderungen zu informieren.
ARTIKEL 5: ABRECHNUNG UND ZAHLUNG
5.1 ABRECHNUNGSBEGINN
Nach Installation und Überprüfung der in Auftrag gegebenen Leistungen erhält der Kunde von alpha EDV eine schriftliche Bestätigung über deren Bereitstellung und einwandfreie Funktion. Die Berechnung der bereitgestellten Dienste beginnt ab dem Bereitstellungstermin und erfolgt nach Zugang der Bereitstellungsanzeige beim Kunden. Für den Fall, dass die bereitgestellten Leistungen nicht ordnungsgemäß funktionieren, hat der Kunde alpha EDV dies innerhalb von zwei (2) Werktagen schriftlich anzuzeigen. alpha EDV wird daraufhin die vorliegenden Mängel beseitigen und dem Kunden auf dessen Verlangen für jeden Ausfalltag ein dreißigstel (1/30) des monatlichen Entgelts für die betroffene Dienstleistung gutschreiben.
Wird ein bereits bestätigter Kundenauftrag auf Wunsch des Kunden geändert und verzögert sich dadurch der ursprünglich vereinbarte Bereitstellungstermin, beginnt der Abrechnungszeitraum, sofern nichts anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde, am ursprünglich vereinbarten Bereitstellungsdatum. Der Kunde hat alpha EDV alle durch die Änderungen des bestätigten Kundenauftrags entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.
5.2 ZAHLUNG VON RECHNUNGEN, WIDERSPRUCH
Rechnungen werden monatlich gestellt und sind sofort fällig. Feststehende Entgelte sind im Voraus zu zahlen, nutzungsabhängige Entgelte werden nachträglich berechnet. Rechnungen für feststehende monatliche Entgelte sind spätestens zum dritten (3.) eines jeden Monats zahlbar, sofern sich aus der jeweiligen Rechnung nichts anderes ergibt. Rechnungen für nutzungsabhängige Entgelte oder sonstige Dienstleistungen sind spätestens sieben (7) Kalendertage nach Erhalt der Rechnung zahlbar, sofern sich aus dieser nichts anderes ergibt. Unvollständige Kalendermonate werden mit einem anteiligen Monatsentgelt abgerechnet. Überfällige Beträge werden pro Jahr mit acht Prozent (8%) über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verzinst, wie von der Deutschen Bundesbank gemäß § 247 Abs. 2 BGB veröffentlicht oder mit dem höchsten gesetzlich erlaubten Zinssatz, je nachdem, welcher niedriger ist. Der Kunde ist für alle ihm zurechenbaren Nutzungsentgelte verantwortlich, selbst wenn diese aufgrund einer Nutzung durch Unbefugte angefallen sind. Widersprüche gegen Rechnungen hat der Kunde innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab Rechnungsdatum schriftlich bei alpha EDV einzureichen, ansonsten gelten diese als akzeptiert. alpha EDV wird den Kunden über die Folgen bei Nichteinhaltung dieser Frist gesondert auf jeder Rechnung hinweisen.
5.3 STEUERN UND GEBÜHREN
Die Leistungsentgelte sind exklusive Umsatzsteuer. Mit Ausnahme der auf den Nettoeinnahmen der alpha EDV beruhenden Steuern, ist der Kunde für alle sonstigen von Gesetzes wegen anfallenden Steuern und Gebühren, die mit der Bereitstellung, dem Verkauf oder der Nutzung der Dienstleistungen verbunden sind, verantwortlich.
Einige Steuern und Gebühren werden durch einen prozentualen Aufschlag auf die Leistungsentgelte gedeckt. Dem Kunden steht es jedoch frei, alpha EDV durch eine entsprechende Freistellungsbescheinigung von der Verpflichtung zur Abführung einzelner Steuern und Gebühren zu befreien; alpha EDV wird dem dann voraussichtlich Folge leisten.
5.4 RECHTLICHE ÄNDERUNGEN
Sofern Änderungen der geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften oder Anordnungen die Bereitstellung der Dienstleistungen wesentlich beeinflussen, kann alpha EDV mit vorheriger schriftlicher Ankündigung seine Dienstleistungen den Änderungen entsprechend anpassen und etwaige Mehrkosten an den Kunden weitergeben.
In diesem Fall kann der Kunde die betroffene Dienstleistung innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung über die Kostenerhöhung kündigen, vorausgesetzt, dass alpha EDV seinerseits die betreffende Dienstleistung gegenüber ihren Lieferanten kündigen kann. Die Kündigung kann frühestens zu dem Zeitpunkt erfolgen, an dem die Kostensteigerung eintritt.
ARTIKEL 6: VERTRAGSVERLETZUNG, VORZEITIGE VERTRAGSBEENDIGUNG
6.1. GEBÜHREN BEI AUFTRAGSSTORNIERUNG ODER KÜNDIGUNG VOR ABLAUF DER VERTRAGSLAUFZEIT
Der Kunde kann einen Auftrag (oder Teile davon) vor Zugang der entsprechenden Bereitstellungsanzeige durch schriftliche Mitteilung an alpha EDV unter Angabe der betroffenen Auftragsnummer und Dienstleistung stornieren. In diesem Fall hat der Kunde ein Stornierungsentgelt in Höhe der Summe der nachfolgenden Beträge zu zahlen: Alle mit der Bereitstellung und Stornierung der Dienstleistung entstandenen und entstehenden Kosten einschließlich der aufgrund der Stornierung an Dritte zu leistenden Zahlungen, der einmaligen Bereitstellungskosten sowie sonstiger etwaiger Unkosten, die alpha EDV durch die Bereitstellung von Einrichtungen zur Leistungserfüllung entstanden sind, zuzüglich eines monatlichen Leistungsentgeltes für die stornierte Dienstleistung. Nach Zugang der Bereitstellungsanzeige kann der Kunde einzelne Dienstleistungen mit einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen schriftlich gegenüber alpha EDV kündigen. In diesem Fall hat der Kunde alpha EDV eine Abschlagszahlung in Höhe von hundert Prozent (100%) der monatlichen Entgelte für die verbleibenden Monate eins bis zwölf (1- 12) und von fünfzig Prozent (50%) der monatlichen Entgelte für die, ab dem dreizehnten (13. Monat) verbleibende Vertragslaufzeit zu leisten. Sofern nicht in dem vorstehenden Betrag enthalten, hat der Kunde zusätzlich alle etwaigen, aus der vorzeitigen Kündigung resultierenden an Dritte zu leistenden Zahlungen zu ersetzen.
Der Kunde erkennt an, dass die Zahlungen nach diesem Abschnitt eine Schätzung des alpha EDV tatsächlich entstehenden Schadens darstellen und keine Strafe. Der Kunde hat das Recht, das Vorliegen eines geringeren Schadens bzw. das Nichtvorliegen eines Schadens nachzuweisen, während alpha EDV das Recht hat, einen höheren Schaden nachzuweisen.
6.2 KÜNDIGUNG BEI VERZUG ODER VERTRAGSVERLETZUNG
Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug und besteht dieser auch zehn (10) Kalendertage nach schriftlicher Zahlungsaufforderung durch alpha EDV noch fort, oder verletzt eine der Parteien eine wesentliche Pflicht des Service-Vertrages und wurde dieser Pflichtverletzung nicht innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach schriftlicher Rüge durch die andere Partei abgeholfen, kann die nicht vertragsbrüchige Partei den oder die bestehenden Service-Verträge ganz oder teilweise außerordentlich kündigen.
Einer vorherigen schriftlichen Aufforderung, dem Verstoß abzuhelfen, bedarf es nicht, wenn der Kunde mit der Entrichtung des Nutzungsentgelts für zwei (2) aufeinanderfolgende Monate oder mit einem nicht unerheblichen Teil des Nutzungsentgelts oder für einen längeren Zeitraum mit einem Betrag, der der Höhe des Nutzungsentgelts für zwei (2) Monate entspricht, in Zahlungsverzug ist; eine Frist oder Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht, oder die sofortige Kündigung nach Abwägung der beiderseitigen Interessen und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls gerechtfertigt ist.
Wird der Kundenauftrag oder werden einzelne Dienstleistungen hiernach von alpha EDV aufgrund einer Vertragsverletzung des Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, hat der Kunde eine Abschlagszahlung in Höhe von hundert Prozent (100%) der monatlichen Entgelte für die verbleibenden Monate eins bis zwölf (1-12) und von fünfzig Prozent (50%) der monatlichen Entgelte für die, ab dem dreizehnten (13.) Monat verbleibende Vertragslaufzeit zu leisten. Sofern nicht in dem vorstehenden Betrag enthalten, hat der Kunde zusätzlich alle etwaigen, aus der vorzeitigen Kündigung resultierenden an Dritte zu leistenden Zahlungen zu ersetzen.
Der Kunde erkennt an, dass die Zahlungen nach diesem Abschnitt eine Schätzung des alpha EDV tatsächlich entstandenen Schadens darstellen und keine Strafe. Der Kunde hat das Recht, das Vorliegen eines geringeren Schadens bzw. das Nichtvorliegen eines Schadens nachzuweisen, während alpha EDV berechtigt ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.
6.3 VORZEITIGE VERTRAGSBEENDIGUNG BEI NUTZUNGSBEEINTRÄCHTIGUNG
Werden durch ein Gesetz, eine Rechtsverordnung, Satzung, Regelung, Anordnung oder Stellungnahme einer Behörde (einschließlich einer Beschlagnahme der Räumlichkeiten), oder durch ein Urteil, unmittelbar oder mittelbar, die Einwirkungsmöglichkeiten der alpha EDV auf ihre Anlagen und/oder Räumlichkeiten, oder ihr Besitz oder die Nutzung ihrer Anlagen und/oder Räumlichkeiten erheblich beeinträchtigt oder gehen diese verloren, wird alpha EDV alle wirtschaftlich zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden vergleichbare Kollokationsflächen zu wirtschaftlich akzeptablen Preisen zur Verfügung zu stellen. Gelingt dies nicht, kann alpha EDV alle betroffenen Service-Verträge mit einer Frist von dreißig (30) Tagen, oder sofern dies den Umständen nach angemessen oder erforderlich ist, zu einem früheren Zeitpunkt schriftlich kündigen. Ist alpha EDV aufgrund eines Gerichtsurteils oder einer anderen behördlichen Anordnung, die zukünftige Bereitstellung der Dienstleistungen an den Kunden untersagt, kann alpha EDV alle betroffenen Kundenaufträge fristlos kündigen.
Bei Beschädigung der Räumlichkeiten oder eines Teils davon durch Feuer, Überschwemmung oder sonstige Ursachen, werden die für die beschädigte Fläche anfallenden Gebühren und Entgelte bis zu ihrer Wiederherstellung entsprechend ihres Anteils an der vom Kunden genutzten Gesamtfläche gemindert.
Ist aufgrund einer der vorgenannten Ursachen die Nutzung der unversehrten Fläche eingeschränkt und ihre weitere Nutzung für den Kunden nicht mehr zumutbar, kann dieser den betreffenden Service Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
Macht ein Rechenzentrumsbetreiber, Vermieter oder alpha EDV von ihrem Recht Gebrauch, das Nutzungsrecht an den Räumlichkeiten aufgrund ihrer Beschädigung oder Zerstörung aufzuheben oder zu kündigen, oder beschließt eine Seite die beeinträchtigten Räumlichkeiten nicht wieder instand zu setzen, erlischt bzw. enden das betroffene Nutzungsrecht und der entsprechende Service-Vertrag rückwirkend zum Zeitpunkt des Schadenseintritts bzw. der Entscheidung, auf eine Wiederherstellung der beeinträchtigten Fläche zu verzichten; die an alpha EDV zu zahlenden ausstehenden Leistungsentgelte werden entsprechend verringert.
ARTIKEL 7: HAFTUNG UND SERVICE LEVEL AGREEMENTS
7.1 HAFTUNG
7.1.1
alpha EDV haftet nur für Schäden (einschließlich außervertraglicher Haftung), unabhängig aus welchem Rechtsgrund, die durch grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen oder auf deren Einhaltung der Kunde in der Regel vertrauen darf.
7.1.2
Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von alpha EDV der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren unmittelbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung sonstiger Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
7.1.3
alpha EDV haftet nicht für mittelbare oder Folgeschäden (einschließlich Schäden aus entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, Nutzungsausfällen u.a.), es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
7.1.4
Im Zusammenhang mit der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen ist die Haftung der alpha EDV gegenüber Kunden, die selbst Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit sind, für fahrlässig verursachte Vermögensschäden auf einen Betrag von maximal zwölftausendfünfhundert (12.500) Euro pro Schadensereignis und fünfundzwanzigtausend (25.000) Euro pro Kalenderjahr beschränkt. Die Haftung der alpha EDV für fahrlässig verursachte Vermögensschäden bei deren Endkunden nach § 44 a Satz 1 und 2 TKG (Telekommunikationsgesetz) bleibt hiervon unberührt.
7.1.5
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern alpha EDV nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), für Personenschäden (Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung) aufgrund Arglist oder nach den Grundsätzen der verschuldensunabhängigen Garantiehaftung haftet.
7.1.6
Darüber hinaus haftet alpha EDV nicht für Schäden, die der Kunde durch geeignete Maßnahmen hätte verhindern können, insbesondere durch Maßnahmen zur Programm- und Datensicherung (wie regelmäßigen Datenspeicherungen), angemessene Schulung der jeweiligen Nutzer sowie durch sonstige eigene Vorsichtsmaßnahmen oder Sicherheitsvorkehrungen. Schadenersatz für die Wiederherstellung zerstörter oder verlorener Daten ist auf die Kosten für die Wiederherstellung solcher Daten aus den vom Kunden erstellten Sicherungskopien begrenzt.
7.1.7
alpha EDV ist lediglich Anbieter von Internetinfrastruktur. alpha EDV hat keinerlei Einfluss auf die Informationen oder Inhalte, die über ihr Netzwerk oder das anderer Netzbetreiber übertragen oder bereitgestellt werden und kann daher weder für die übermittelten und verfügbaren Inhalte noch für die Nutzung des Internets durch den Kunden verantwortlich gemacht werden.
7.1.8
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von alpha EDV und der in die Durchführung des Service-Vertrages eingebundenen, mit alpha EDV verbundenen Unternehmen und deren Mitarbeiter.
7.1.9
Jede über das Vorgenannte hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
7.2 GARANTIEAUSSCHLUSS
alpha EDV gibt keinerlei Garantien oder Zusicherungen, weder ausdrücklich noch stillschweigend, weder tatsächlich noch kraft Gesetzes hinsichtlich der Verkehrsfähigkeit oder Qualität eines Produktes oder einer Dienstleistung oder deren Eignung für einen bestimmten Zweck, es sei denn diese sind explizit in diesen AGB, einem Service Level Agreement, einer Produktbeschreibung oder in einem Kundenauftrag vereinbart.
7.3 SERVICE LEVEL AGREEMENT
Die „Service Levels“ für jede einzelne Dienstleistung sind in den entsprechenden Service Level Agreements (SLAs) enthalten. Sofern alpha EDV einen vereinbarten Service Level nicht erfüllt und für dessen Nichteinhaltung verantwortlich ist, wird dem Kunden auf dessen Verlangen unter den in den Service Level Agreements genannten Voraussetzungen eine Gutschrift in der dort bezeichneten Höhe gewährt
Die Systeme zur Wartungs- und Störungsregistrierung von alpha EDV werden zur Erfassung aller Servicebeeinträchtigungen verwendet. Wünscht der Kunde eine Gutschrift, hat er sein Verlangen innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Beendigung der Störung, unter Angabe von ausreichenden Informationen zur Identifizierung der betreffenden Störung, schriftlich unter der hierin aufgeführten Adresse an den alpha EDV Kundendienst oder per E-Mail an mail@alpha-edv.eu zu richten. Die Höhe der Gutschriften innerhalb eines Kalendermonats ist auf die Summe des monatlichen Entgelts für die betroffene Dienstleistung begrenzt.
Entschädigung für die Nichteinhaltung von vereinbarten Service Levels wird dem Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Service Level Agreements gewährt.
7.4 AUSSETZEN DER DIENSTLEISTUNG
alpha EDV kann mit sofortiger Wirkung ihre Dienstleistungen ganz oder teilweise aussetzen,
a. wenn ein wesentlicher Verstoß des Kunden gegen den Service-Vertrag, insbesondere Zahlungsverzug vorliegt;
b. wenn das Aussetzen der betreffenden Dienstleistung zur Durchführung von Wartungs- oder Reparaturarbeiten im Notfall erforderlich ist, oder
c. wenn alpha EDV hierzu aufgrund Gesetzes, einer Verordnung, eines Gerichtsurteils oder sonstiger richterlicher oder behördlicher Anordnung verpflichtet ist, oder
d. wenn aus Sicht von alpha EDV die begründete Annahme besteht, dass die Dienstleistungen zu diesem Zeitpunkt in einer Weise genutzt werden, welche eine Haftung oder einen Schaden der alpha EDV nach sich ziehen könnte.
alpha EDV wird den Kunden nach einer Aussetzung seiner Dienstleistungen so früh wie möglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Aussetzung informieren.
7.5 MISSBRÄUCHLICHE NUTZUNG DER DIENSTLEISTUNGEN
Der Kunde hat bei der Nutzung des Internets und der ihm bereitgestellten Serviceleistungen die jeweils geltenden Gesetze zu beachten und insbesondere Verletzungen von Rechten Dritter zu unterlassen. alpha EDV wird den Kunden über jede bei ihr eingegangene Beschwerde über eine Verletzung von Urheber-, Marken- oder Domainrechten oder sonstigen Rechten Dritter durch den Kunden oder dessen Endkunden benachrichtigen, sofern ihr dies nicht aufgrund Gesetzes oder einer richterlichen oder behördlichen Anordnung untersagt ist. Besteht der begründete Verdacht einer solchen Rechtsverletzung, ist der Kunde verpflichtet, dieser unverzüglich nachzugehen und alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die geltend gemachte Verletzung zu unterbinden. alpha EDV ist in einem solchen Fall dazu berechtigt, dem Dritten, der die Rechtsverletzung behauptet, die Prüfung durch den betroffenen Kunden zu versichern und/oder den Dritten direkt an den betroffenen Kunden zu verweisen, sofern dessen Kontaktdaten öffentlich zugänglich sind und eine solche Offenlegung sowie ein solcher Verweis nicht gesetzlich unzulässig sind oder alpha EDV aufgrund Gesetzes oder einer richterlichen oder behördlichen Anordnung zu einer Offenlegung verpflichtet ist. alpha EDV behält sich das Recht vor, die zu einer Unterbindung der substantiiert geltend gemachten Rechtsverletzung erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen, wie bspw. die Sperrung der Domain oder IP-Adresse der rechtsverletzenden Seite gegebenenfalls selbst und ohne weitere Vorankündigung zu ergreifen, wenn der Kunde einem entsprechenden begründeten Verlangen von alpha EDV oder eines Dritten nicht rechtzeitig nachkommt, sich weigert, die erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen oder wenn alpha EDV zu einem sofortigen Einschreiten verpflichtet ist. Der Kunde hat alpha EDV zu diesem Zweck eine spezielle E-Mail Adresse mitzuteilen, an die entsprechende Anfragen und Ersuchen von Dritten übermittelt werden können sowie eine zeitnahe Bearbeitung derselben sicherzustellen.
Etwaige aus der Unterbindung einer Rechtsverletzung resultierende Beeinträchtigungen oder Nichtverfügbarkeiten der von alpha EDV bereitgestellten Serviceleistungen werden bei der Ermittlung von Verfügbarkeiten nach SLA nicht berücksichtigt und berechtigen nicht zu einer Service-Gutschrift.
7.6 ZURECHENBARKEIT („VERTRETENMÜSSEN“)
Nachfolgend aufgeführte Beeinträchtigungen der Dienstleistungen sind von alpha EDV nicht zu vertreten:
a. jede Nichterfüllung, Nichtverfügbarkeit, Verzögerung oder sonstige Qualitätsminderung des Service, welche durch Höhere Gewalt verursacht wird,
b. Leistungsstörungen, für die der Kunde verantwortlich ist oder die durch von ihm bereitgestellte Einrichtungen verursacht werden,
c. Leistungsstörungen, welche durch geplante Wartungs- oder Reparaturarbeiten verursacht werden,
d. Jede durch Dritte verursachte Nichterfüllung, Nichtverfügbarkeit, Verzögerung oder sonstige Qualitätsminderung des Service, soweit alpha EDV nicht zwingend nach den gesetzlichen Vorschriften für fremdes Verschulden haftet.
Alle hier aufgeführten Vorkommnisse gelten als „Entschuldigte Ausfälle.“
ARTIKEL 8: HÖHERE GEWALT
Ausfälle von Leistungen, Anlagen oder Einrichtungen, deren Ursache außerhalb möglicher Kontrolle einer Partei liegt („Höhere Gewalt“), sind von dieser Partei nicht zu vertreten. Als Ereignis höherer Gewalt gelten u.a. Krieg, Aufruhr, Terrorismus, Streik bei Dritten oder Naturkatastrophen. Wird die Leistungserbringung in Folge eines Ereignisses höherer Gewalt unmöglich, wird alpha EDV von ihrer Leistungspflicht befreit. Ist die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt mit einem unangemessenen Aufwand verbunden, ist alpha EDV berechtigt, für die Dauer des Ereignisses und einer angemessenen Nachfrist die Leistung zu verweigern. Ist alpha EDV hiernach von der Leistungspflicht befreit, oder berechtigt, diese zu verweigern, wird der Kunde für die Dauer der Nichtleistung von seiner Zahlungspflicht für die betroffene Dienstleistung entbunden. Dauert die Nichtleistung infolge höherer Gewalt länger als dreißig (30) Kalendertage an, kann jede Partei die betroffene Dienstleistung während des Fortbestehens der Nichtleistung mit einer Frist von fünfzehn (15) Kalendertagen schriftlich kündigen. Der Kunde wird im Falle einer Kündigung von einer Abschlagszahlung nach Artikel 6.1 dieser AGB befreit.
ARTIKEL 9: UMZUG; RÄUMUNG DER KUNDENEINRICHTUNGEN
9.1 UMZUG
alpha EDV behält sich das Recht vor, nach schriftlicher Ankündigung von mindestens dreißig (30) Kalendertagen, oder im Falle eines Notfalls den Umständen entsprechend früher und/oder auf andere Weise, vom Kunden eine vollständige oder teilweise Standortverlegung seiner Einrichtungen zu verlangen.
alpha EDV wird in einem solchen Fall jedoch alle wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um etwaige Störungen und Unterbrechungen der Dienstleistungen des Kunden auf ein Minimum zu begrenzen. Erfolgt die Standortverlegung auf Verlangen von alpha EDV, wird diese alle beim Kunden unmittelbar mit der Standortverlagerung entstandenen angemessenen Kosten tragen. Dies gilt nicht im Falle einer Standortverlegung auf Wunsch des Kunden, diese erfolgt ausschließlich auf dessen Kosten.
9.2 RÄUMUNG DER KUNDENEINRICHTUNGEN
Der Kunde hat vor Ablauf der vereinbarten Servicelaufzeit oder im Falle einer Kündigung, vor Beendigung des Service-Vertrags sämtliche Kundeneinrichtungen von der von ihm genutzten Fläche zu entfernen. Kommt der Kunde dem nicht nach, ist alpha EDV berechtigt, die Einrichtungen des Kunden auf dessen Kosten zu entfernen und einzulagern oder diese auf der Kollokationsfläche zu belassen und dem Kunden die Kosten für die Belegung der Fläche in Rechnung zu stellen. Wenn der Kunde nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Beendigung des betreffenden Service-Vertrags die im alpha EDV Besitz befindlichen Kundeneinrichtungen zurückfordert und sämtliche offenen fälligen Forderungen aus dem Service-Vertrag und im Zusammenhang mit der Entfernung und Lagerung der Kundeneinrichtungen entstandenen Kosten von alpha EDV beglichen hat, ist alpha EDV berechtigt, die Kundeneinrichtungen als aufgegeben zu betrachten und sich diese anzueignen und darüber nach Belieben zu verfügen vorausgesetzt, dass alpha EDV dem Kunden eine derartige Absicht mindestens zehn (10) Kalendertage im Voraus schriftlich angezeigt hat. alpha EDV kann die Herausgabe der in ihrem Besitz befindlichen Kundeneinrichtungen so lange verweigern, bis der Kunde sämtliche ausstehenden fälligen Forderungen aus dem Service-Vertrag beglichen und alle mit der Entfernung und Lagerung der Kundeneinrichtungen entstandenen Kosten erstattet hat. alpha EDV haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Entfernung und Aufbewahrung entstehen, es sei denn diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen.
ARTIKEL 10: VERSICHERUNG
Der Kunde wird vor Inanspruchnahme der Dienstleistungen von alpha EDV auf eigene Kosten eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von einer Million sechshunderttausend (1.600.000) Euro pro Schadensfall und insgesamt einer Mindestdeckungssumme von drei Millionen zweihunderttausend (3.200.000) Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abschließen und diese während der Vertragslaufzeit aufrecht erhalten.
Darüber hinaus wird der Kunde auf seine Kosten für die gesamte Vertragslaufzeit eine Allgefahrenversicherung für die im Rechenzentrum untergebrachten Kundeneinrichtungen unterhalten, sowie über jeden sonstigen, den Umständen entsprechend gesetzlich geforderten Versicherungsschutz verfügen. Solche Versicherungen können als Einzelversicherung oder als Versicherungspaket abgeschlossen werden, als Direkt- oder Überschussversicherung oder auch als sogenannte Regenschirm-oder Katastrophenpolice. Der bestehende Versicherungsschutz entbindet den Kunden jedoch nicht von seinen, aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Verpflichtungen und einer etwaigen Haftung gegenüber alpha EDV. Der Kunde ist für die Erfüllung der jeweiligen Versicherungsbedingungen verantwortlich; auf Verlangen von alpha EDV hat er dieser jederzeit, auch vor Bereitstellung der Dienstleistungen, das Bestehen des erforderlichen Versicherungsschutzes durch Vorlage der entsprechenden Versicherungspolicen nachzuweisen.
Wird der Kunde schadensersatzpflichtig und verfügt er nicht über den erforderlichen Versicherungsschutz, hat er alpha EDV soweit zu entschädigen und von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, wie dies bei Vorliegen des erforderlichen Versicherungsschutzes gewährleistet gewesen wäre.
ARTIKEL 11: ABTRETUNG UND WEITERVERÄUSSERUNG
Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Service-Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von alpha EDV abtreten, welche diese jedoch nicht unbillig verweigern wird. Diese Vereinbarung gilt ebenso für jede erlaubte Übernahme oder Rechtsnachfolge.
Sofern der betreffende Service-Vertrag nichts anderes bestimmt, ist der Kunde unter Beachtung dieser AGB sowie der besonderen Nutzungsbedingungen eines Produktes oder einer Dienstleistung berechtigt, die bereitgestellten Serviceleistungen Dritten (Endkunden) allein oder in Verbindung mit kundeneigenen Waren oder Dienstleistungen zur Nutzung zu überlassen, vorausgesetzt, dass der Kunde alpha EDV und die mit ihr verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen seiner Endkunden, welche im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Serviceleistungen an seine Endkunden stehen, freistellt oder diesen gegenüber schadlos hält. Eine weitere Nutzungsüberlassung seitens der Endkunden an Dritte ist nicht gestattet.
Ist der Kunde Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen, bestätigt er, den zuständigen Regulierungsbehörden alle erforderlichen Informationen mitgeteilt zu haben und über die erforderliche Zulassung zu verfügen.
Der Service-Vertrag räumt Dritten, weder ausdrücklich noch stillschweigend in irgendeiner Weise ein Recht, einen Vorteil oder ein Rechtsmittel ein.
ARTIKEL 12: VERBUNDENE UNTERNEHMEN
alpha EDV ist berechtigt, die Dienstleistungen gegenüber dem Kunden selbst, oder durch ein mit ihr verbundenes Unternehmen zu erbringen. alpha EDV bleibt in einem solchen Fall jedoch allein für die Leistungserbringung gegenüber dem Kunden verantwortlich.
ARTIKEL 13: MITTEILUNGEN
Mitteilungen an alpha EDV müssen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, grundsätzlich schriftlich, per Fax oder per Post, erfolgen und sind an die nachfolgende Anschrift zu richten:
alpha EDV Systemhaus GmbH & Co. KG
Kronprinzenstr. 82-84
40217 Düsseldorf
Deutschland
Fax: +49 (211) 909933-90
ARTIKEL 14: ANWENDBARE BESTIMMUNGEN
Die Nutzung der von alpha EDV bereitgestellten Dienstleistungen durch den Kunden hat jederzeit in Einklang zu stehen mit der allgemeinen Nutzungsrichtlinie, der Anti-Spam-Richtlinie sowie den Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit der alpha EDV. Etwaige Änderungen der geltenden Richtlinien werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und mit ihrem Zugang verbindlich.
Mit Unterzeichnung des Kundenauftrags akzeptiert und beachtet der Kunde die geltenden, jeweils anwendbaren Service Level Agreements und Produktbeschreibungen sowie die Bestimmungen dieser AGB. Darüber hinaus hat sich der Kunde bei der Nutzung der von alpha EDV bereitgestellten Dienstleistungen jederzeit im Rahmen der geltenden Gesetze zu halten.
ARTIKEL 15: DATENSCHUTZ
Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen werden sowohl personenbezogene Daten des Kunden als auch durch das Fernmeldegeheimnis geschützte Daten elektronisch verarbeitet. Diese beinhalten Bestandsdaten (z.B. Kundenname und -adresse), Verkehrsdaten (z.B. Nummer der anrufenden Partei, angerufene Nummer, IP-Adressen, Datum, Uhrzeit und Dauer der Sprach- oder Datenverbindung), Rechnungsdaten und sonstige Daten, die persönliche Informationen über den Kunden, Mitarbeiter des Kunden, dessen Endkunden oder andere autorisierte Nutzer der alpha EDV Dienstleistungen enthalten, und welche durch alpha EDV, mit ihr verbundene Unternehmen oder deren Subunternehmer im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Dienstleistungen erhoben oder gewonnen wurden („Geschützte Daten“).
Der Kunde willigt ein, dass alpha EDV die zuvor genannten personenbezogenen Daten, Bestandsdaten, Verkehrsdaten und sonstigen Daten, welche für den Betrieb des Netzwerks, die Rechnungsstellung, die Leistungserbringung oder die Erfüllung sonstiger Verpflichtungen aus dem Service-Vertrag notwendig sind, erheben, speichern und verarbeiten sowie für eigene interne Zwecke verwenden darf, soweit dies rechtlich zulässig ist.
alpha EDV wird auf personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Kunden, dessen Endkunden oder sonstigen vom Kunden autorisierten Nutzern, sowie auf die auf den Kundeneinrichtungen gespeicherten Daten jedoch nicht zugreifen und nur solche Kundendaten erheben und nutzen, die zur Erfüllung bestehender Service-Verträge erforderlich sind, es sei denn, alpha EDV ist hierzu aufgrund Gesetzes, eines Gerichtsurteils oder einer sonstigen richterlichen oder behördlichen Anordnung verpflichtet.
Sofern alpha EDV personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden erhebt, verarbeitet und nutzt, setzt dies eine schriftliche Einwilligung und Beauftragung durch den Kunden voraus (§ 11 Bundesdatenschutzgesetz [BDSG]). Ein den Bestimmungen des § 11 Abs. 2 BDSG entsprechender Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung wird von alpha EDV zur Verfügung gestellt und gilt für alle zukünftigen Kundenaufträge, die eine derartige Auftragsdatenverarbeitung zum Gegenstand haben. Sofern alpha EDV nicht zur Offenlegung der Kundendaten gesetzlich verpflichtet ist, wird alpha EDV die Vertraulichkeit der Kundendaten und sämtlicher Kommunikation zwischen dem Kunden und alpha EDV gewährleisten.
Nach Beendigung des Service-Vertrages wird alpha EDV sämtliche im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis erhobenen und verarbeiteten Daten des Kunden, einschließlich etwaiger Datensicherungen, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen löschen, soweit eine solche Löschung nicht gegen gesetzliche Aufbewahrungspflichten verstößt.
ARTIKEL 16: GEISTIGES EIGENTUM UND WERBUNG
Keiner Partei ist aufgrund des Service-Vertrages eine Lizenz oder ein sonstiges Recht (ausdrücklich, konkludent oder anderweitig) zur Nutzung von Marken, Urheberrechten, Warenzeichen, Handelsnamen, Patenten, Geschäftsgeheimnissen oder anderen Formen geistigen Eigentums der anderen Partei oder ihren verbundenen Unternehmen ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung der anderen Partei eingeräumt. Keine Partei wird eine Pressemitteilung oder andere öffentliche Erklärung in Bezug auf den Service-Vertrag abgeben, sofern dies nicht gesetzlich erforderlich oder schriftlich zwischen den Parteien vereinbart ist. Unabhängig von dem Vorgenannten, ist alpha EDV berechtigt, den Kunden namentlich und mit Logo in ihrer Referenzliste öffentlich aufzuführen.
ARTIKEL 17: RANGFOLGE
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB, den Bestimmungen eines Service Level Agreements, einer Produktbeschreibung oder eines Kundenauftrags gilt folgende Rangfolge:
(1) Kundenauftrag
(2) Service Level Agreement
(3) Produktbeschreibung
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im Falle eines Widerspruchs oder im Falle von Unterschieden in der Auslegung zwischen der deutschen und englischen Fassung der AGB, eines Service Level Agreements, einer Produktbeschreibung oder eines Kundenauftrags, gilt die deutsche Version.
ARTIKEL 18: GELTENDES RECHT, ERGÄNZUNGEN
Diese AGB und alle hierunter ausgeführten Service Level Agreements, Produktbeschreibungen, Kundenaufträge und Richtlinien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss seiner Bestimmungen zur Rechtswahl. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Düsseldorf, Deutschland. Die aufgeführten Dokumente stellen die vollständige und endgültige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die bereitgestellten Dienstleistungen dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen hierzu. Die AGB, die Service Level Agreements sowie die Bestimmungen der Produktbeschreibung und des Kundenauftrags können nur durch ein von beiden Parteien, durch jeweils einen bevollmächtigten Vertreter unterzeichnetes Schriftstück, geändert oder ergänzt werden. Das einmalige Versäumnis einer Partei, ein ihr nach dem Service-Vertrag zustehendes Recht geltend zu machen, stellt keinen zukünftigen Verzicht auf dieses Recht dar.
Das einmalige Versäumnis einer Partei, ein ihr nach dem Service-Vertrag zustehendes Recht geltend zu machen, stellt keinen zukünftigen Verzicht auf dieses Recht dar.
ARTIKEL 19: SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieser AGB, eines Service Level Agreements, einer Produktbeschreibung oder eines Kundenauftrags nach geltendem Recht ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder nicht durchsetzbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In einem solchen Fall werden die Parteien vertrauensvoll zusammenwirken und die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem ursprünglichen Parteiwillen und dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.